AGBs

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ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER FIRMA

INDUSTRIEVERTRETUNGEN ANDREAS SCHMIED GMBH

1. Allgemeines
1.1 Sämtliche Lieferungen unsererseits erfolgen zu unseren allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Dies gilt auch für künftige geschäftliche Beziehungen.
1.2 Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
1.3 Sämtliche unseren Bedingungen widersprechenden Vereinbarungen, auch solche mit unseren Vertretern, sind ohne unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung ungültig. Gleiches gilt für abweichende Vorschriften des Bestellers. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

2. Preisgültigkeit
2.1 Bei Angebotserstellung einer Position verlieren alle früheren Angebote und Preise ihre Gültigkeit.
2.2 Preisänderungen, technische Änderungen sowie Preisirrtum behalten wir uns vor.
2.3 Alle angegebenen Preise sind Nettopreise pro Stück, soweit nicht anders angegeben.
2.4 Der jeweils am Tage der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuersatz wird in Rechnungen gesondert ausgewiesen.
2.5 Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk, ausschließlich Verpackung und Porto.
2.6 In unseren Angeboten aufgeführte Preise sind grundsätzlich maximal vier Wochen gültig.
2.7 Angebote für Sonderanfertigungen erfolgen freibleibend.

3. Auftragsbestätigung
3.1 Der Besteller trägt Verantwortung für die Gültigkeit der zum jeweiligen Auftrag gehörenden Zeichnungen, da, falls Zeichnungen nicht mit Auftrag eingesandt werden, auf die evtl. hier vorliegenden Ausgaben zurückgegriffen wird.
3.2 Sämtliche Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich.

4. Lieferung
4.1 Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht bei Verlassen des Lagers auf den Besteller über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist. Transportversicherung erfolgt nur auf Weisung und Kosten des Bestellers.
4.2 Warenrücksendungen sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Sonderteile sind vom Umtausch ausgeschlossen. Aus Kostengründen ist eine Rücknahme von Waren mit einem Nettowarenwert unter € 20,- nicht möglich. Für die Rücknahme von Teilen berechnen wir Bearbeitungs-und Wiedereinlagerungskosten von € 20,-.
4.3 Lieferzeiten sind nur annähernd und freibleibend zu betrachten. Auch wenn bestimmte Liefertermine zugesagt wurden, können Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferungen gegen uns nicht geltend gemacht werden.
4.4 Lieferungen erfolgen grundsätzlich zu unseren Listenpreisen. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
4.5 Fertigungsbedingte Über- und Unterlieferungen bis zu 10 % behalten wir uns bei Sonderanfertigungen vor; bei Bestellmenge unter 10 Stück mindestens 1-2 Stück.
4.6 Im Falle unseres Leistungsverzuges sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
4.7 Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen.
4.8 Der Besteller kann Teillieferungen in zumutbarem Umfang nicht zurückweisen und hat diese unmittelbar nach Erhalt der Teillieferung zu bezahlen. Die Beanstandung einer Teillieferung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder einem anderen Vertrag.
4.9 Bei Kleinstaufträgen unter € 10,- netto erheben wir einen Mindermengenzuschlag von € 5,-.
4.10 Bei Versand an Dritte berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von € 6,-.

5. Abnahme
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung anzunehmen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so kann der Verkäufer Schadenersatz, der alle im Zusammenhang mit der Abwicklung des Rechtsgeschäftes gemachten Aufwendungen umfasst, verlangen.

6. Zahlung
6.1 Unsere Rechnungen sind zahlbar ab Rechnungsdatum innerhalb von 30 Tagen netto.
6.2 Wechsel werden nur nach vorheriger Abstimmung angenommen. Sämtliche Wechselspesen sind vom Einreicher zu übernehmen.
6.3 Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger vom Lieferer bestrittener Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die Ware bleibt bis zur Begleichung aller aus der Geschäftsverbindung herrührenden Verbindlichkeiten unser Eigentum, auch dann, wenn sie weiterverarbeitet oder mit einer anderen Sache verbunden wird. Für den Fall des Weiterverkaufes der Ware oder der durch Verarbeitung neu geschaffenen Sachen tritt der Besteller schon jetzt alle aus dem Vertrag mit seinem Abnehmer oder Auftraggeber sich ergebenden Forderungen in Höhe unseres jeweiliges Rechnungsbetrages an uns ab. Es besteht die Berechtigung, den Drittabnehmer von der Abtretung zu dem Zeitpunkt in Kenntnis zu setzen, in dem der Besteller in Zahlungsverzug gerät oder seine verminderte Kredit- oder Zahlungsfähigkeit eingetreten ist. Der Eigentumsvorbehalt und die Abtretung der Forderungen erlöschen, sobald die aus der Geschäftsbeziehung uns gegenüber noch bestehenden Verbindlichkeiten abgedeckt sind.

8. Mängelrügen
8.1 Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Eingang zu prüfen. Mängelrügen sind innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware schriftlich zur Kenntnis zu bringen.
8.2 Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Aufdeckung schriftlich bekannt zu geben, spätestens innerhalb von einem Monat ab Versandtag.
8.3 Fristgemäß gerügte Mängel können von uns nur berücksichtigt werden, wenn der Besteller nachweist, dass der Mangel nicht auf falschem Einbau, ordnungswidriger Behandlung oder natürlicher Abnutzung beruht.

9. Gewährleistung
9.1 Bei berechtigten Beanstandungen wird Ersatzlieferung geleistet bzw. Gutschrift erteilt, nachdem die fehlerhafte Ware hier eingegangen ist. Andere Ansprüche des Bestellers irgendwelcher Art, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen.
9.2 Unsere Haftung im Rahmen der Garantie oder im Rahmen der Übernahmegarantie beschränkt sich der Höhe nach in jedem Fall nur auf den Kaufpreis, bei Veredelungsprozessen nur auf den vereinbarten Veredelungspreis, des Artikels unter Ausschluss jeglicher Haftung für evtl. Folgeschäden, die aus der Benutzung des von uns gelieferten Artikels entstanden sein könnten.
9.3 Für Werkstoff- oder Herstellungsfehler leisten wir insofern Gewähr, als wir diese Teile ohne Berechnung ganz oder teilweise wieder herstellen oder Ersatz liefern.
9.4 Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, so bleibt dem Kunden das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages vorbehalten.
9.5 Kosten für Aus- und Einbau, Änderungsarbeiten an Einbauteilen und beigestellten Teilen werden nicht übernommen.
9.6 Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung (Verletzung nebenvertraglicher Sorgfaltspflichten), aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.

10. Erfüllungsort
10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Köln.

11. Teilnichtigkeit
11.1 Sollten einzelne Klauseln der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.

Köln, im Dezember 2014